Gutachten und Atteste
Ihre Anforderungen von Gutachten und Atteste für Behörden und Versicherer u.a. geben Sie bitte bei der Terminvereinbarung an. Es bedarf grundsätzlich eines Gesprächstermins. Es reicht nicht, die Gutachtenanforderung am Praxisempfang abzugeben. Alle Gutachten sind kostenpflichtig gemäß GOÄ. Die Kosten werden Ihnen vor Erstellung des Gutachtens mitgeteilt.
Umfangreiche Gutachten für Anwälte zur Vorlage bei Gericht u.ä. erstellen wir auf Anfrage. Fahrtauglichkeitsgutachten erstellen wir derzeit nicht. Wenden Sie sich diesbezgl. an Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation.